-
BGH-Urteil zum Gebühren-Gate: CONNY hilft Verbrauchern bei der Erstattung rechtswidriger Erhöhungen
Stiftung Warentest hat sich das Angebot bereits angesehen und bewertet es als „ganz einfach, bequem und mit minimalem Aufwand“ verbunden.
Am 27. April 2021 entschied der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 26/20), dass Banken ohne die explizite Zustimmung des Kunden ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht ändern dürfen. Das bedeutet, dass Änderungen wie Erhöhungen von Kontogebühren ungültig sind und mithilfe von CONNY zurückgefordert werden können.
Verbraucher, die in den vergangenen Monaten und Jahren zu Unrecht erhöhte Kontoführungsgebühren zahlten, können diese nun zurückverlangen. Betroffen sind nahezu alle Bankkunden in Deutschland. Deutschlands größtes Verbraucherrechtportal CONNY geht derzeit von mehr als 50 Millionen betroffenen Bankkonten aus. Die Durchsetzung eines Anspruchs kann jedoch kompliziert und zeitaufreibend sein. CONNY hilft Verbrauchern einfach und unkompliziert, ihr Recht durchzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass langwierige Bearbeitungsprozesse durch Banken die Folge sein werden. Banken laufen laut Bafin nun Gefahr, bis zu drei Milliarden Euro an Rückzahlungen leisten zu müssen, und werden sich gegen das Urteil wehren.
„Banken haben über Jahre einfach selbst bestimmt, wie viel Geld sie von Kunden nehmen wollen, ohne dass diese je zugestimmt haben. Auch wenn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugunsten der Bankkunden entschied, müssen diese nun selbst aktiv werden, um Gebrauch von ihrem Recht zu machen.“ – Dr. Daniel Halmer, Jurist, Geschäftsführer und Gründer bei CONNY.
In einer zweiwöchigen Testphase hat CONNY den Bankkunden verschiedene Varianten des Angebots zur Abstimmung gestellt. Favorit in den Kundenumfragen ist die „Rundum-Sorglos-Variante“. Hierbei bekommt der Kunde von CONNY 10 Euro und tritt dafür seine Ansprüche an CONNY ab. Der Kunde muss sich um nichts weiter kümmern, bekommt 10 Euro gutgeschrieben und spart in Zukunft Kontoführungsgebühren. Für Kunden, die bereits wissen, welche Rückerstattungen sie zu erwarten haben und diese Ansprüche auf eigenes Risiko durchsetzen wollen, bietet CONNY den Service auch zum Festpreis von 69 Euro an. Verbraucher müssen lediglich Name, E-Mail und Iban angeben und später eine Vollmacht- und Abtretungsurkunde unterschreiben und an das Unternehmen schicken.
Stiftung Warentest hat sich das Angebot bereits angesehen und bewertet es als „ganz einfach, bequem und mit minimalem Aufwand“ verbunden (Artikel „Erstattung rechtswidriger Erhöhungen“ vom 2. Juni 2021).
Weitere Informationen unter https://www.conny.legal/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bettertrust GmbH für CONNY
Herr Marco Engelen
Luisenstraße 40
10117 Berlin
Deutschlandfon ..: +49 (0)30 / 340 60 10 98
web ..: https://www.bettertrust.de/
email : m.engelen@bettertrust.deZum Unternehmen:
CONNY wurde 2016 als wenigermiete.de von Daniel Halmer und Frederik Gärtner in Berlin gegründet, um Mieter bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse zu unterstützen und so ihre Miete zu senken. Heute führt Daniel Halmer als CEO das Unternehmen unter der Marke CONNY weiter, das inzwischen zahlreiche Rechtsservices in den Bereichen Mietrecht, Arbeitsrecht, Telekommunikationsrecht und Finanzrecht umfasst.Pressekontakt:
Bettertrust GmbH für CONNY
Herr Marco Engelen
Luisenstraße 40
10117 Berlinfon ..: +49 (0)30 / 340 60 10 98
web ..: https://www.bettertrust.de/
email : m.engelen@bettertrust.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.Was sind die neuen Compliance Pflichten für Nachhaltigkeit? Lilo Maus – Eine inspirierende Fabel über die Schönheit und Fülle unseres Seins
BGH-Urteil zum Gebühren-Gate: CONNY hilft Verbrauchern bei der Erstattung rechtswidriger Erhöhungen
auf im Web suchen
News und Informationen im Web
Sorgen Sie dafür das man Sie im Web findet. Artikel auf Blogs veröffentlichen ist eine Möglichkeit. Das Veröffentlichen von Content auf Blogs kann eine zusätzliche Informationsquelle für Kunden und potentielle Interessierte sein.
neu im Web verröffentlicht
- Festplatten shreddern in Karlsruhe: ProCoReX bietet zertifizierte Datensicherheit und Nachhaltigkeit
- E-Scooter-Reform 2026/2027: MPU-Doktor warnt vor neuen Bußgeldfallen und technischen Hürden
- NÖ/Kultursaal Obersdorf/Wolkersdorf, 28.2.26: Familienmusical „Die Schatztaucherin“ von Theater HEUSCHRECK
- NÖ/Stadtsaal Purkersdorf am 27.2.26: Familienmusical „Die Schatztaucherin“ von Theater HEUSCHRECK
- Schultheiß Projektentwicklung AG startet mit Änderungen in Vorstand und Aufsichtsrat ins neue Jahr
- VNClagoon und Iternal Technologies schliessen Partnerschaft für sichere, KI-gestützte Enterprise Collaboration
- Computer und PC Entsorgung in Köln: ProCoReX Europe GmbH bietet Komplettservice mit zertifizierung
- Rolf E. Brönnimann wird Vice President Development Southern Europe & Schweiz bei Grand Metropolitan Hotels
Kategorien auf im Web
im Web – Archiv
Comments are currently closed.