• Neue Provisionsregelung beim Immobilienkauf ab 2021

    Ab 2021 darf der Immobilienkäufer keinen höheren Provisionsanteil bezahlen als der Verkäufer. Warum verkaufswillige Eigentümer dennoch davon profitieren.

    Ab dem 23.Dezember 2020 wird die neue Maklerprovision im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) einheitlich geregelt. Kein Käufer darf künftig einen höheren Provisionsanteil bezahlen als der Verkäufer der Immobilie. Außerdem wird Klarheit darüber hergestellt, ob der Makler die Interessen beider Partner vertritt oder vorrangig die des Immobilienverkäufers, der ihn in der Regel aussucht und mit der Vermarktung betraut. Dabei gibt es drei verschiedene Modelle.
    Erstens: Der Makler ist in einer Doppelfunktion gleichermaßen für den Verkäufer wie für den Käufer
    tätig. Mit beiden vereinbart er eine anteilige Provision. Jeder bezahlt gleich viel. Vereinbart eine Partei eine Reduzierung ihres Provisionsanteils, dann minimiert sich auch die Courtagehöhe des anderen Vertragspartners.
    Zweitens: Der Makler kann alleine die Interessen des Verkäufers vertreten und festlegen, dass sich der Käufer zur Hälfte an der Provision beteiligt. Im Grunde ist die Provisionshöhe für beide Seiten genauso hoch wie beim ersten Modell. Der Unterschied besteht darin, dass der Makler mit dem Käufer keinen Vertrag mit Provisionsvereinbarung schließt, sondern einen so genannten Schuldbeitritt (Paragraph 656d BGB). „Außerdem muss der Erwerber die Provision erst bezahlen, nachdem der Veräußerer seinen Provisionsanteil beglichen hat“, erklärt Alicja Tenentka, Inhaberin von Bodensee Estates.
    Drittens: Bei dieser Variante vertritt der Makler ebenfalls ausschließlich die Interessen des Eigentümers und erhält nur von diesem eine Provision (Innenprovision). Der Käufer zahlt keine Courtage. Die Neuregelung sorgt dafür, dass die Leistung des Maklers mehr Wertschätzung erhält und zugleich mehr Klarheit bei der Interessensvertretung herrscht. In der Vergangenheit gab es dazu häufig gerichtliche Auseinandersetzungen.
    Die meisten Menschen verkaufen nur ein Mal im Leben ein Haus oder eine Wohnung. Das sollten sie nicht auf eigene Faust machen. Makler können den Wert der Immobilie taxieren, das Objekt mit professionellen Fotos, Videos oder 360-Grad-Panoramatouren ins rechte Licht rücken. Allein durch eine professionelle Immobilienpräsentation lässt sich oftmals ein höherer Verkaufspreis erzielen als bei einer laienhaften Darstellung privater Verkäufer, die auf die Maklerberatung verzichten und ihr Haus auf eigene Faust vermarkten. „Zudem schützt ein Makler bei Besichtigungen die Privatsphäre der Besitzer, weil nur geprüfte Interessenten, die zuvor ihre persönlichen
    Daten hinterlegt haben, besichtigen“, sagt Alicja Tenentka.
    Nicht zu vergessen ist die Kompetenz eines guten Maklers als Schlichter und Moderator. Steht eine Scheidung an oder ist sich eine Erbengemeinschaft uneins, fungiert der Makler als neutraler Dritter, der professionell mit emotional aufgeladenen Situationen umgehen kann. Je nach Immobilienart, der aktuellen Nachfrage vor Ort, kann eine
    der genannten Provisionsarten auch die Vermarktung beflügeln. So kann bei einer Innenprovision das Maklerhonorar, das der Verkäufer bezahlt, vielleicht eingepreist werden. Denn viele Interessenten suchen gezielt nach provisionsfreien Angeboten. Auf diese Weise ist der Erwerber in der Lage, ohne Provision zu kaufen. Zudem muss er weniger Eigenkapital einsetzen: Die meisten Banken finanzieren nämlich eher einen höheren Kaufpreis als extra Maklerkosten.
    Die Neuregelungen beziehen sich im Übrigen auf Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen (Paragraph 656a BGB). Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien kann die Maklerhonorierung weiterhin frei vereinbart werden.
    Sie haben Fragen zur neuen Provisionsregelung? Dann wenden Sie sich an Bodensee Estates (info@bodensee-estates.de)

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Bodensee Estates
    Frau Alicja Tenentka
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    email : info@bodensee-estates.de

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