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Von der Zusatzversicherung abgelehnt – Was nun?
Da die Grundversicherung für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch ist, kann man aufgrund von Krankheit nicht abgelehnt werden – anders sieht es jedoch bei den Zusatzversicherungen aus.
Bei einer Zusatzversicherung wird erst nach einer ausführlichen Gesundheitsdeklaration über Aufnahme oder Ablehnung entschieden. In einigen Fällen wird auch eine Versicherungsdeckung mit Vorbehalt angeboten, welche Behandlungen der bereits vorhandenen Erkrankungen ausschliesst. Wann die Zusatzversicherung abgelehnt wird und wie Sie bei einer Ablehnung vorgehen können, erfahren Sie hier.
Gründe für die Ablehnung
Entscheidend für die Aufnahme, ist neben Ihrem aktuellen Gesundheitszustand auch Ihre gesundheitliche Verfassung in der Vergangenheit. Jeder Versicherer bestimmt die Kriterien zur Bestimmung der Risiken selbst. So kann es passieren, dass Sie von einer Zusatzversicherung abgelehnt wurden, während Sie bei einer anderen Gesellschaft angenommen werden.
Nach der Ablehnung: Kann ich noch eine Zusatzversicherung bekommen?
Die folgenden Tipps können nach einer Ablehnung dabei helfen, doch noch eine Zusatzversicherungsdeckung zu erhalten.
Bei der Antragsstellung sorgfältig vorgehen
Egal, ob Sie den ersten oder den fünften Antrag stellen: Trotz der möglichen Ablehnung sollten Sie die Fragen nach Ihrer Gesundheit ausführlich und wahrheitsgemäss beantworten. Tun Sie dies nicht, kann der Versicherer eine künftige Kostenübernahme nachträglich verweigern.
Anfragen bei verschiedenen Versicherern stellen
Wurden Sie bereits von einer Zusatzversicherung abgelehnt, muss dies nicht heissen, dass andere Versicherer Sie auch ablehnen werden. Meist lohnt es sich, mehrere Anfragen zu stellen, da die Versicherer das Risiko einzelner Erkrankungen zum Teil sehr unterschiedlich bewerten.
Unterstützung des Arztes kann helfen
Sind Sie von früheren Leiden bereits vollständig geheilt und ist nicht mit weiteren Behandlungen zu rechnen, können Sie sich dies von Ihrem Arzt bestätigen lassen. Ein medizinisches Gutachten kann die Risikobeurteilung der Zusatzversicherung zu Ihren Gunsten beeinflussen.
Achtung: Keine Kündigung ohne verbindliche Zusage
Haben Sie bereits eine Zusatzversicherung und möchten diese wechseln, lautet das oberste Gebot: Kündigen Sie nicht, ohne eine verbindliche und vollständige Zusage des neuen Versicherers! Im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz und werden von keiner neuen Gesellschaft angenommen.
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A&P Acklin und Partner GmbH – Versicherung-Schweiz.ch
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