• Österreich – “Ehe light“ Verschuldensfrage bei Scheidung wird neu geregelt

    Österreich zieht ein neues Eherecht in Erwägung – ein Regelungsmodell für Europa ?

    BildTürkis-Grün plant dem Regierungspakt zufolge einige Änderungen auch im Familienrecht – es sei „besser an die heutigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen“. So sollen zum einen Ehe und eingetragene Partnerschaft deutlicher von einander unterscheidbar sein – offenbar vor allem auch in Bezug auf die wechselseitigen Verpflichtungen auch nach einem Ende der Ehe. Die Details sind bisher noch offen.

    Dem Regierungsprogramm zufolge soll bei Scheidungen das „Verschuldensprinzip überprüft und gegebenenfalls neu geregelt“ werden. Österreich gilt als eines der letzten Länder Europas, in denen es das Verschuldensprinzip noch gibt. Im Scheidungsfall bedeutet es, dass die Frage, in welcher Höhe nach der Scheidung Unterhalt für den Ex-Partner zu bezahlen ist, davon abhängig ist wer am Scheitern der Beziehung schuld war. Gegner des Verschuldensprinzips warnen, dieses heize wechselseitige Beschuldigungen bei Scheidungen meist noch an, was oft auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werde. Befürworter argumentieren, dass ein unschuldig verlassener Partner nicht noch mit nachehelichen Zahlungen belastet werden solle.

    Die Zahl der Hochzeiten ist aber stabil, sie geht nicht zulasten der Verpartnerungen zurück. Auch das ist eine Erkenntnis aus Frankreich. In den meisten Fällen sei das eine Vorstufe, eine Art „Ehe light“. Der Wiener Berufsdetektiv Christoph Sint (Detektei Wien) steht dem ganzen eher skeptisch gegenüber:
    „Im Grunde wäre die Ehe-light Variante ein Freibrief um fremd zu gehen, da der betrogene Ehegatte den Unterhaltsverpflichtungen nachkommen müsste, auch wenn er vom Partner betrogen wurde“.
    Die Eheschließung ist ein Vertrag zwischen zwei Menschen. Sie unterliegt deshalb einem bestimmten gesetzlichen Rahmen, dem Eherecht. Der Katholische Familienverband Wien bietet deshalb ein Seminar mit dem Titel „Wir trauen uns mit Recht“ und eine zugehGrundsätzlich gilt: Wer sich bereits vor der Hochzeit mit dem Eherecht und möglichen Konfliktpotenzialen auseinandersetzt, kann damit womöglich spätere Probleme umgehen.

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    Herr Christoph Sint
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